Nehmt euch in acht vor den falschen Propheten,
die in Schafskleidern zu Euch kommen, darunter aber sind sie reißende
Wölfe. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Kann man denn
Trauben von den Dornen oder Feigen von den Disteln pflücken ?
So bringt jeder gute Baum gute Früchte;
aber ein fauler Baum bringt schlechte Früchte. Ein guter Baum kann
nicht schlechte Früchte bringen und ein fauler Baum kann nicht gute
Früchte bringen. Jeder Baum, der nicht gute Früchte bringt, wird
abgehauen und ins Feuer geworfen. Darum: An ihren Früchten sollt
ihr sie erkennen. (Matth. 7, 15-20 )
(Die weltanschaungsneutrale TM hält jeder objektiven und gründlichen Prüfung stand - aber wie steht`s da mit der Kirche?!...)
Was siehst Du aber den Splitter im Auge deines Bruders und nimmst nicht den Balken in deinem Auge wahr? Oder wie kannst Du deinem Bruder sagen: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen ? Und siehe, ein Balken steckt in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; d a n a c h sieh zu, wie du den Splitter aus dem Auge deines Bruders ziehst. (Matth.7, 1-5 )
Verurteilt nicht, damit ihr nicht verurteilt werdet. Denn mit dem Urteil, mit dem ihr verurteilt, werdet ihr verurteilt werden; und mit dem Maß, mit dem ihr meßt, werdet ihr gemessen werden. (vergl.Offenb.18,6)
Da redete Jesus zu dem Volk und zu den Jüngern und sagte: Auf dem Stuhl des Mose (und dem Stuhl Petri...?) sitzen die Schriftgelehrten und Pharisäer. Alles nun, was sie Euch sagen, das tut und haltet; aber nach ihren Werken sollt ihr euch nicht richten; denn sie sagen’s zwar, tun`s aber nicht....... Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr das Himmelreich vor den Menschen zuschließt ! Ihr kommt nicht hinein und die hinein wollen, laßt ihr nicht hineingehen...... (Matth.23) (Diese Worte sind heute so aktuell, wie vor 2000 Jahren...)
Das Himmelreich Gottes ist inwendig in euch
(Lukas 17,21)
(Anm.: Also durch ein Sich-nach-Innen-Wenden
= meditari > Meditation erfahrbar ! )
Und sie konnten der Weisheit und dem Geist nicht widerstehen, womit er redete. Da schoben sie heimlich Männer (Sektenexperten ) vor, die sagten: Wir haben ihn Lästerworte reden hören gegen Mose und Gott. Und sie erregten das Volk und die Ältesten und die Schriftgelehrten; und sie fielen über ihn her und rissen ihn mit sich fort und führten ihn vor den hohen Rat. Und sie stellten falsche Zeugen auf, die sagten: Dieser Mensch hört nicht auf, Worte zu reden gegen die heilige Stätte und das Gesetz..... (Apg.6,10)
Ihr blinden Führer, die ihr Mücken aussiebt,
aber Kamele verschluckt ! Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer,
ihr Heuchler, die ihr Becher und Schüsseln äußerlich reinigt,
im Innern aber sind sie voll Raub und Gier ! Du blinder Pharisäer,
reinige zuerst was innen im Becher ist, damit auch das Äußere
rein wird !....
Von außen scheint ihr vor den Menschen fromm, aber innen seid ihr voller Heuchelei und Auflehnung gegen das Gesetz. Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr die Grabstätten der Propheten ausbaut und die Grabmäler der Gerechten schmückt und sagt: Hätten wir zu Zeiten unserer Väter gelebt, so wären wir nicht mit ihnen am Blut der Propheten (bzw. "Ketzer", "Hexen", "Sektenmitglieder") schuldig geworden. Damit bezeugt ihr über euch selbst, daß ihr Kinder von denen sind, die Propheten getötet haben. Wohlan, macht das Maß eurer Väter voll ! Ihr Schlangen, ihr Natternbrut ! Wie wollt ihr der höllischen Verdammnis entrinnen ? (Matthäus 23 )
In der Offenbarung des Johannes (Kap 17, auf den letzten Seiten der Bibel) ist von einer "Frau" die Rede, welche als Sinnbild steht für "die große Stadt, die die Herrschaft hat über die Könige der Erde" (Vers 18), welche "auf sieben Bergen" sitzt (Offb.17,9 - bekanntlich wird R o m auch die "Stadt der sieben Hügel" genannt ! ) und in Purpur und Scharlach gekleidet ist (Offb.17,4).... "Und ich sah die Frau berauscht vom Blut der Heiligen und vom Blut der Zeugen Jesu" (Offb.17,6)... "und auf ihrer Stirn war ein Name geschrieben, ein Rätselwort: Das große Babylon, die Mutter aller Huren und Greuel der Erde " (Offb.17,5) (Ein recht einfaches Rätsel - wer trägt denn wohl in Rom Purpur und Scharlach ? )
"Vergeltet ihr, wie auch sie vergolten hat, und
verdoppelt es ihr doppelt nach ihren Werken" (Offenb.18,6)
(...Das tun wir hiermit... )
Wer zu Rom gewesen ist, der weiß wohl, daß es leider ärger ist, als jemand zu sagen oder zu glauben vermag (Martin Luther)
2. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in themespezifisch relevanten Auszügen:
Artikel 1: (Menschenwürde, Grundrechtsbindung
der staatlichen Gewalt)
(1)Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
(2)Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3)Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2: (Handlungsfreiheit, Freiheit der Person)
(1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
verstößt.
Artikel 3: (Gleichheit vor dem Gesetz)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4: (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens,
und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung
wird gewährleistet
Artikel 20: (Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie
wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz
und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung
zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 24: (Zwischenstaatliche Einrichtungen)
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte
auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(2) der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens
einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei
in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche
und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der
Welt herbeiführen und sichern.
(Anm.: Eben dies, nämlich die Schaffung
einer Kohärenzgruppe von 7000 Yogischen Fliegern, schlägt die
TM-Bewegung der Regierung seit Jahren vor)
Artikel 34: (Haftung bei Amtspflichtverletzungen)
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden. ( ...! )
Artikel 38: Der Bundestag /Wahl
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (Anmerkung: "Fraktionszwang" oder "Fraktionsdisziplin", die beim Zustande-Kommen der meisten Gesetze in unserem Lande eine wesentliche, wenn nicht maßgebliche Rolle spielen, sind demzufolge ein klarer Verfassungsbruch !)
Artikel 46: (Indemnität und Immunität)
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen
seiner Abstimmung wegen einer Äußerung, die er im Bundestage
oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich
verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen
werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(Anm.: ...wie sie z.B. in der Weltanschaungs
- Diskussion erhoben werden. Hier sind also auch Abgeordnete nicht immun!!!)
Artikel 56: (Amtseid)
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft
dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von
ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann
üben werde. So wahr mir Gott helfe."
(Anm.: Kennen Sie einen deutschen Minister, der
das einhält?)
Artikel 97: (Richterliche Unabhängigkeit)
(1)Die Richter sind unabhängig und
nur dem Gesetze unterworfen. (Anm.: Ist das wirklich wahr ???)
Artikel 140 (Recht der Religionsgesellschaften)
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139
und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses
Grundgesetzes.
(Anmerkung: Die folgenden Artikel aus der Weimarer Verfassung wurden mithilfe des Artikels 140GG auf Drängen der Kirche nachträglich in den bereits bestehenden Entwurf des Grundgesetzes eingefügt.)
Weimarer Verfassung - Religion und Religionsgesellschaften
Artikel 136
1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen
Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit
weder bedingt noch beschränkt.
2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher
Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig
von dem religiösen Bekenntnis.
3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse
Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das
Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen,
als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete
statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Artikel 137
1) Es besteht keine Staatskirche. (Anm.:
Auch hier bestehen einige Zweifel an der Umsetzung.)
2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften
wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften
innerhalb des Reichsgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.
3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet
ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für
alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des
Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit
nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften
des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen
Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren,
wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr
der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche
Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser
Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. (Anm.: Dieser
Grundsatz wird unter anderem in den Gerichtsentscheidungen über den
Status der Zeugen Jehovas verletzt.)
(6) Den Religionsgesellschaften werden die
Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer
Weltanschauung zur Aufgabe machen.
( Anmerkung: Das bedeutet, daß all die hier unter "Religion" beschriebenen Rechte auch für jene „Weltanschauungsgruppen" gelten, welche Staat und Kirche (verfassungswidrig, s.o. !!!) gemeinsam verfolgen, und bis hin zur Forderung nach geheimdienstlicher Überwachung drangsalieren. )
Artikel 141
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.